Diese Art der Veröffentlichung musste ich wählen, weil uns, die wir als Normalbürger nicht im öffentlichen Interesse stehen, alle anderen Arten der Wahrheitsfindung entweder verwehrt oder auf andere Weise vereitelt wurden. Stattdessen sind mit Unterstützung von den einflussreichen Profiteuren und Enteignern unseres Vermögens neue Sachverhalte geschaffen, Journalisten belogen, Gerichte getäuscht und den Staatsanwaltschaften von NRW schwere Rechtsverstöße aufgetragen worden, mit denen abermals Journalisten und Gerichte getäuscht wurden. So konnte über zehn Jahre und sogar über den Tod hinaus eine totale Zersetzung der Person stattfinden, die sich offenbar als einzige an Recht und Gesetz gebunden fühlte: Walter R. Orlean.  

 

 1. Beginn und Auslöser war Ende 1994 der Kauf eines Grundstücks von Berthold Kaaf zu einem Zeitpunkt, als Kaaf es längst an die Stadt Bonn hätte zurück übertragen müssen. Die Stadt Bonn genehmigte den Verkauf zu 6 Mio. DM, obwohl sie es für 1 Mio. DM von Kaaf hätte zurück erwerben können und anschließend selbst an Orlean hätte verkaufen können. Sie  verzichtete also auf 5 Mio. DM zu Gunsten von Kaaf.

 

 2. Unter OB Dieckmann schlug die Stadt Bonn Steuerschulden Kaafs über rund 50 Mio. DM nieder. Dies wirft die Frage auf, wieso Kaaf seitens der Stadt Bonn dermaßen privilegiert wurde.

 

 3. Gemäß Auskunft eines in dieser Sache tätig gewesenen Staatsanwalts finanzierte Kaaf aus diesen „geschenkten“ 5 Mio. DM den Wahlkampf von OB Dieckmann.

 

 4. Direkt nach dem Kauf des Grundstücks durch Orlean verwandelte sich der Umgangsstil von Seiten der Banken und der den Bau ausführenden Firmen gegenüber Walter Orlean in eine Aggression, die er sich überhaupt nicht erklären konnte.

 

 5. Walter Orlean erfuhr mit der Zeit immer mehr Einzelheiten und wurde für Kaaf und OB Dieckmann zur Bedrohung. Das führte wiederum dazu, dass er selbst immer stärkeren Bedrohungen ausgesetzt wurde von der Prophezeiung seines finanziellen Untergangs bis hin zur Morddrohung. Seitens der StA Bochum wurde bestätigt, dass Lebensgefahr vor diesem Hintergrund gegeben war.

 

 6. Als Walter Orlean sich schließlich an die Staatsanwaltschaft wandte, wurde ihm zunächst geraten, die Situation außerhalb der Staatsanwaltschaft zu bereinigen, da Kaaf protegiert würde. Da sich aber eine Lebensbedrohung durch Dritte ohne Hilfe staatlicher Gewalt nicht beheben lässt, wurde die StA Bochum, die Kaaf und andere im Juli 1999 verhaftet hatte, um Hilfe ersucht. Das Resultat hiervon war, dass seitens der Staatsanwaltschaft nunmehr gegen Walter Orlean ermittelt wurde. Die abstrusesten Sachverhalte wurden zurechtgebogen, um Orlean in ein dubioses Licht stellen zu können. Haus und Büro wurden durchsucht, seine Telefone wurden rund drei Jahre abgehört. Nach und nach fielen die Verfahren in sich zusammen.

 

 7. Parallel dazu wurden gegen Orlean Mehrwertsteuern aus Mietforderungen eingetrieben, die Kaaf Orlean schuldig geblieben war, sowie Grunderwerbsteuern für ein Grundstück, das Orlean überhaupt nicht erworben hatte. Zusammen machte das einen Betrag von 350.000,-- DM aus, die das Finanzamt erstmals im September 1997 in der Kanzlei und im Februar 1998 im Privathaus bar pfänden wollte. Eine Klärung des Sachverhalts war nicht möglich. Da sich keine Wertgegenstände in Höhe des Pfändungsbetrages in unserem Haus befanden, wurden mit dem Pfändungsprotokoll des Finanzamtes die persönliche Insolvenz und die Insolvenz der Orlean KG von Seiten der HypoVereinsbank beantragt.

 

 8. Als die Ereignisse weiter eskalierten, wurde auch der Ehemann von OB Dieckmann, Jochen Dieckmann, zu dem Zeitpunkt Justizminister von NRW, um Intervention gebeten. Er war und wurde über die Zusammenhänge umfassend informiert. Wegen der Verstrickung seiner Ehefrau hatte er jedoch kein Interesse an der Aufklärung, so dass er Orlean auf den Gerichtsweg bzw. an die Generalstaatsanwaltschaft verwies. Die Beschwerde, die Orlean dort schon eingereicht hatte, war gar nicht bearbeitet worden. Es hieß, das Aktenstück wäre durch einen Lesefehler verlegt worden. Der Staatsanwaltschaft Bonn waren nach Aussage eines Staatsanwalts in Sachen Kaaf Ermittlungen „untersagt“.

 

 9. Nachdem über Orleans Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, war die Beschreitung des Gerichtswegs nur schwer möglich: Zum einen war Jochen Dieckmann als Justizminister von NRW auch der oberste Dienstherr der Richter. Zum anderen bestimmten die Gläubiger maßgeblich die Wahl des Insolvenzverwalters, der die Verfügungsgewalt über Orleans Vermögen übernahm. Die Vorstände der Gläubigerbanken von Orlean wurden jedoch nach Aussage eines Staatsanwalts und einer Staatsanwältin ebenfalls von Kaaf geschmiert. Der Rechtsweg stand Orlean also nicht mehr offen. Dementsprechend führten die Gläubigerbanken den finanziellen Zusammenbruch aus, den sie Orlean nach dem Grundstückskauf Reuterstr. 122 unverhohlen angekündigt hatten.

 

 10. Mit ungerechtfertigten Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Banken und der Finanzämter wurde das Vermögen von Orlean nun zerschlagen. Für Vollstreckungsabwehr waren keine liquiden Mittel vorhanden, und der Insolvenzverwalter war im Wege.

 

 11. Lediglich eine Klage gegen die HypoVereinsbank konnte Orlean im April 2002 in die Wege leiten. Völlig unerwartet verstarb Orlean jedoch zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, in der er als Hauptzeuge auftreten sollte. Die Todesursache steht nicht fest. Die Klage kommt nur schleppend voran. Auch deren Stattgabe dürfte die letzten Vollstreckungsmaßnahmen gegen Familie Orlean nicht mehr verhindern: Während nämlich Kaaf schon lange wieder ein Büro an der Düsseldorfer Königsallee hat und vor wenigen Monaten in Bonn als Käufer der Theaterarkaden auftrat, steht bei Familie Orlean die Versteigerung der letzten Immobilie, dem Privathaus, unmittelbar bevor.

 

 12. Nach alldem offenbart sich in NRW folgendes:

 

Es bedarf lediglich des Innenministers, des Justizministers und des Finanzministers, um die Grundrechte einer Person komplett zu beschneiden. Der Innenminister, als oberster Dienstherr der Polizei und des Verfassungsschutzes, der Finanzminister, als oberster Dienstherr von  Steuerfahndern, und der Justizminister, als oberster Dienstherr von Staatsanwälten und Richtern, können jeweils Strafverfolgung, Überwachung des Telefonverkehrs, Durchsuchungen etc. in die Wege leiten oder unterbinden. Zwar sieht das Gesetz hier kein explizites Weisungsrecht vor. Aus dem Dienstverhältnis lässt sich jedoch eine ausreichende Druckkulisse aufbauen (Beförderung oder Versetzung auf unbeliebte Stellen etc.).

 

 Bei Kommunal- und Landtagswahlen in NRW gingen gegen bekannte CDU-Mitglieder, zwei waren sogar die direkten Konkurrenten auf den OB-Posten und auf den Justizminister-Posten, Ermittlungen wegen Steuerstraftaten voraus. Die Vorwürfe erwiesen sich später als unhaltbar und offenbarten den politischen Einfluss auf Ermittlungsbehörden seitens der Landesregierung.

 

 Im Fall Orlean drohte das Kartell jedoch entlarvt zu werden, so dass gegen Walter Orlean ungleich härter vorgegangen wurde.

 

Bonn, den 11. Oktober 2004

 

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